Satzungsentwurf

Auf der anstehenden Jahreshauptversammlung der SPD Mengerskirchen soll auch die Satzung des Ortsvereins neu gefasst und beschlossen werden. Hierzu hat der Vorstand eine entsprechende Vorlage erarbeitet und vorgestellt. Hier der entsprechende Wortlaut des Vorschlöges:

Satzung des SPD Ortsvereins Mengerskirchen

§1
Name, Tätigkeitsgebiet, Gliederung
(1)Der Ortsverein umfasst den Bereich der Gemeinde Mengerskirchen.
(2)Er führt den Namen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Mengerskirchen.
(3)Der Ortsverein gliedert sich in die vier Ortsbezirke Dillhausen-Probbach, Mengerskirchen, Waldernbach und Winkels.

§2
Aufnahme eines Mitglieds
Die Aufnahme eines Mitglieds richtet sich nach den Bundesstatuten der SPD.

§3
Organe des Ortsvereins
Die Organe des Ortsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Ortsvereinsvorstand.

§4
Mitgliederversammlung
(1)Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Sie wählt den Ortsvereinsvorstand, die Revisoren und verabschiedet Wahlvorschläge, Anträge und Entschließungen.
(2)Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der einzelnen Ortsbezirke.
(3)Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr schriftlich unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung, unter Einbehaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen werden.
(4)Die Anträge können jederzeit bis zu Beginn der Mitgliederversammlung gestellt werden. Antragsberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied sowie die Ortsbezirke.
(5)Weitere außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand einen entsprechenden Beschluss fasst oder auf Antrag von mindestens zwei Ortsbezirken.
(6)Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie ist beschlussunfähig, wenn auf Antrag festgestellt wurde, dass weniger als die Hälfte der ursprünglichen Teilnehmer anwesend ist.
(7)Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse in einfacher Mehrheit, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt.
(8)Die Mitgliederversammlung wählt die Versammlungsleitung und beschließt über die Geschäftsordnung.
(9)An der Mitgliederversammlung können auch Nichtmitglieder als Gäste teilnehmen, wenn die Mitgliederversammlung dem zustimmt.

§5
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören vor allem:
(1)Entgegennahme der Berichte des Vorstands
(2)Diskussion und Beschlussfassung über die Berichte und Entlastung des Vorstands
(3)Entgegennahme der Berichte aus der Gemeindevertretungsfraktion
(4)Beschlussfassung über die gestellten Anträge
(5)Aufstellung der Kandidaten zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte.

§6
Wahlen
(1)Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.
(2)Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsvereinsvorstand und die Revisoren.
(3)Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren, die Revisoren für die Dauer von einem Jahr gewählt.
(4)Die Wahlen des Vorstandes und die der Delegierten zur Unterbezirkskonferenz der SPD Limburg-Weilburg sind geheim.
(5)Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach jeweils gültiger Fassung der Wahlordnung der Partei.

§7
Ortsvereinsvorstand
(1)Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins sowie die Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Partei.
(2)Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Kassierer,
dem Schriftführer
sowie den Vorsitzenden der Ortsbezirke.
(3)Die sozialdemokratischen Mandatsträger erweitern den Vorstand.
(4)Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
(5)Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 8
Ortsbezirke
(1)Die Ortsbezirke sind die in §1 Abs. 1 dieser Satzung genannten.
(2)Die Organe des Ortsbezirks sind die Mitgliederversammlung und der Vorsitzende des Ortsbezirkes.
(3)Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand in geheimer Wahl. Für die Wahlen findet §6 Anwendung.
(4)Der Vorsitzende leitet den Ortsbezirk und repräsentiert ihn nach außen.
(5)Jedes Mitglied kann nur einem Ortsbezirk angehören.

§9
Revision
(1)Zur Prüfung der Kasse werden die zwei Revisoren auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstandes noch eines Ortsbezirksvorstandes sein.
(2)Ihre Wiederwahl ist nur einmal hintereinander möglich. Die Kassenprüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und sich sowohl auf die förmliche als auch auf die sachliche Richtigkeit zu erstrecken.
(3)Sie berichten der Mitgliederversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
(4)Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
(5)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§10
Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung und dem Ort zur Einsichtnahme der Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen ist.

§ 11
Schlussbestimmung
Die Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des Bezirks Hessen-Süd und der Satzung des Unterbezirks Limburg-Weilburg in der jeweils gültigen Fassung.

§12
Diese Satzung tritt am 07.06.2017 in Kraft

Mengerskirchen, den 07.06.2017

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.