Kreis-SPD und LWV-Landesdirektorin informieren sich über Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Vom Stationären Wohnen zur – besonderen Wohnform –

15 Plätze für Menschen, die eine Entwöhnungsbehandlung von ihrer Sucht abgeschlossen haben, gibt es in der Stationären Nachsorge in der König-Konrad-Straße in Villmar. Die Einrichtung besteht seit 29 Jahren und gehört zur Jugend- und Drogenberatung Limburg e. V..

SPD informiert sich über Finanziellen und organisatorischen Herausforderungen
Wie sieht das Hilfeangebot für die suchterkrankten Bewohnerinnen und Bewohner aus? Welche finanziellen und organisatorischen Herausforderungen kommen auf die stationäre Einrichtung durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ab dem 1. Januar 2020 zu? Darüber informierten sich die Mitglieder der SPD-Fraktion des Kreistages Limburg-Weilburg unter der Leitung von Daniel Jung, der zugleich Abgeordneter in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen ist. An dem Besuch in der Sucht-Nachsorgeeinrichtung nahm auch LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert teil.

Die Suchterkrankten könnten sich in der Nachsorge-Phase erproben
„Unser Ziel ist es, die betroffenen Menschen zu bewegen, sich auch nach Abschluss der Entwöhnungsbehandlung konstruktiv mit ihrer Suchterkrankung, ihren Ursachen und Folgen auseinanderzusetzen. Hier finden sie einen geschützten Rahmen, damit sie lernen, die Anforderungen des täglichen Lebens abstinent zu bewältigen und tragfähige Perspektiven zu entwickeln“, erklärte Einrichtungsleiter Ulrich Büchler beim Rundgang mit den Gästen. Die Suchterkrankten könnten sich in der Nachsorge-Phase erproben, sich festigen und auf ein zunehmend selbstständiges Leben vorbereiten. Unterstützung bekämen die Bewohnerinnen und Bewohner mit Angeboten zur sozialen und beruflichen Integration, zum Beispiel über das vereinsinterne Arbeitsprojekt Job & Work. Einzel- und Gruppenangebote sollen dazu beitragen, einem Rückfall in die Sucht vorzubeugen.

Die Einrichtung ist ein wichtiger Baustein in der Nachsorge
Susanne Selbert freute sich über die breite Palette an Hilfen für Menschen mit Suchtproblematik. „Die Einrichtung ist ein wichtiger Baustein in der Nachsorge. Sie ebnet ehemals suchtkranken Patienten den Weg zurück in die Gesellschaft und in ein selbstbestimmtes Leben“, sagte die LWVLandesdirektorin. Dies entspreche den Zielen des neuen Bundesteilhabegesetzes. Selbert verdeutlichte, dass die 15 Plätze in Villmar zu den insgesamt 470 Plätzen für Stationäres Wohnen gehörten, die der LWV in 2018 im Landkreis Limburg-Weilburg mit finanziert habe. Neben dem LWV als überörtlichem Kostenträger ist das Jobcenter als örtlicher Kostenträger beteiligt.

Änderung der gesamten Struktur der Kostenvergütung
Das Thema Finanzierung gab das Stichwort für die weitere Diskussion der SPD-Kreistagsabgeordneten mit der Landesdirektorin im Anschluss an den Besuch der sozialtherapeutischen Einrichtung. Denn die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, ändert die gesamte Struktur der Kostenvergütung im Stationären Wohnen.

Jobcenter zahlt ab kommenden Jahr zusätzlich die Kosten der Unterkunft
Der LWV, der bisher alle Kosten der Wohn- und Betreuungsleistungen der Nachsorge getragen hat, ist künftig nur noch für die sogenannten Fachleistungen zuständig, zum Beispiel für Assistenzen für behinderte Menschen. Das Jobcenter zahlt ab dem kommenden Jahr zusätzlich zur beruflichen Integration auch die Kosten der Unterkunft. Für die Einrichtung in Villmar – ebenso wie für alle anderen stationären Einrichtungen – bedeutet die neue Reformstufe, dass sie ihren bisherigen Status als stationäre Einrichtung verliert und einen neuen als „besondere Wohnform“ erhält. Die betreuten Klientinnen und Klienten der Nachsorge werden, zumindest rechtlich, zu ganz normalen Mieterinnen und Mietern von Wohnraum.

Bei allen anstehenden Veränderungen verlässlichen Partner im Hilfesystem bleiben
Die Geschäftsführerinnen der Jugend- und Drogenberatung Limburg, Janin Schütt und Panja Schweder, betonten ihr großes Interesse daran, dass bei allen anstehenden Veränderungen sowohl der LWV als auch das Jobcenter ihre verlässlichen Partner im Hilfesystem bleiben. Und nicht zuletzt, dass der Landkreis Limburg-Weilburg seiner Linie treu bleibe, die Angebote und Projekte der Suchthilfe im Kreis auch künftig ideell und finanziell zu unterstützen – im Sinne der Betroffenen und deren Teilhabe an der Gesellschaft.

Hintergrund
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.

  • Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
  • Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
  • Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
  • Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.