Tobias Eckert (SPD): „Die Grundsteuer-Datenübermittlung an das Finanzamt muss auch künftig ohne digitalen Zugang erfolgen können“

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LIMBURG-WEILBURG. Den heimischen Landtagsabgeordneten und Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Tobias Eckert, erreichten in seinen regelmäßigen Sprechstunden und bei Bürgergesprächen vor Ort im Landkreis zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die Daten zur Grundsteuer künftig nur noch per digitalem Zugang an die hessischen Finanzämter geben können. „Diese Regelung ist nicht bürgernah und benachteiligt in unangemessener Weise die Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet. Die Datenübermittlung an die Finanzämter muss auch künftig ohne digitalen Zugang und barrierefrei erfolgen können.“, sagte Eckert. Die SPD Landtagfraktion habe deshalb zwei Parlamentarische Initiativen im Landtag eingebracht, um im Sinne der betroffenen Bürger Abhilfe zu schaffen.

Hintergrund der kritisierten Neuregelung ist die Reform der Grundsteuer in Hessen, die am 14. Dezember 2021 beschlossen wurde und auf deren Grundlage die Grundsteuer erstmals im Jahr 2025 erhoben werden soll. Anfang dieses Jahres sei ein Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger versandt worden, die die Steuer zu entrichten haben. In diesem Schreiben werde darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten an das zuständige Finanzamt künftig elektronisch erfolgen solle. Falls eine elektronische Übermittlung der geforderten Erklärung nicht möglich sei, so dürften in diesem Fall Angehörige, beispielsweise Kinder, ihr eigenes ELSTER-Benutzerkonto verwenden, um die Erklärung im Namen der eigentlich steuerpflichtigen Person abzugeben.

„Die SPD Landtagsfraktion fordert in ihrem Antrag die schwarz-grüne Landesregierung dazu auf, eine barrierefreie Übermittlung der Erklärung in Hessen sicherzustellen. Darüber hinaus soll eine umfassende Informationskampagne zur Grundsteuerreform in Hessen durchgeführt werden. Die SPD Landtagsfraktion möchte, dass ein entsprechendes Beratungsangebot für Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer in jedem Finanzamt vorgehalten und auch öffentlich beworben wird.“, sagte Eckert. Das aktuell vorgesehene ausschließlich digitale Verfahren sei besonders für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger unzumutbar und bedürfe daher einer Korrektur.